Rotes "06er Kennzeichen"

Rote „06 er Kennzeichen“ können durch die örtlich zuständigen Zulassungsbehörden zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an verschiedenen Fahrzeugen, zugeteilt werden.

Mit diesem Kennzeichen dürfen nur Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten durchgeführt werden.

 

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