Online-Antragstellung


Straßenverkehrsbehörde

Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahme bzw. vor Beginn der Bauarbeiten bei uns zu stellen ist (VwV zu § 45 StVO). Natürlich sind wir bemüht, Ihren Antrag schneller zu entscheiden. Bei umfangreichen Maßnahmen wird sogar eine längere Vorlaufzeit erforderlich sein.

Verkehrsrechtliche Anordnungen:

Erlaubnisse nach Straßenverkehrsordnung:

Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung:

Personenbeförderungsrecht:

Güterkraftverkehrsrecht:

Zulassungsbehörde


Fahrerlaubnisbehörde

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