Allgemeines zur Straßenverkehrsordnung (StVO)


Die Straßenverkehrsordnung stellt dazu allgemein verbindliche Verhaltensregeln auf, die ergänzt werden können durch Verkehrsregelungen für bestimmte Einzelfälle.

Darüber zu befinden ist auf der Grundlage der StVO im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten und Befugnisse Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Sie leisten damit einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr.

Untere Verkehrsbehörden sind die Autobahndirektionen (nur für die Autobahnen) sowie die Landratsämter, die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte (Stadt Bad Kissingen) für die Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, auch in den Ortsdurchfahrten. Die kreisfreien Städte und die Großen Kreisstädte sind gleichzeitig auch örtliche Verkehrsbehörden.

Örtliche Verkehrsbehörden sind alle Gemeinden in Bayern. Sie sind zuständig für die Gemeindestraßen, die öffentlichen Feld- und Waldwege, die beschränkt öffentlichen Wege, die Eigentümerwege und auch die Privatwege, wenn auf ihnen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet.

zurück