Verkehrsrechtliche Anordnungen für Treib- und Drückjagden

Im Zusammenhang mit Treib- oder Drückjagden kann es vermehrt zu Wildunfällen im Straßenverkehr kommen. Um dies zu vermeiden, obliegt es dem Jagdleiter, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entsprechende Vorkehrungen hinsichtlich des Straßenverkehrs zu treffen.

Neben den allgemein bekannten Maßnahmen (so soll das Wild z.B. von der Straße weg getrieben werden) kann eine Beschilderung des gefährdeten Straßenabschnittes erforderlich sein.

Das Landratsamt erlässt für die Durchführung von Treib- und Drückjagden auf Antrag eine verkehrsrechtliche Anordnung. Darin werden Festsetzungen über eine evtl. erforderliche Beschilderung, wie zum Beispiel Gefahrzeichen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, getroffen.

Bitte stellen Sie Ihre Anträge ausschließlich online. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung unter verkehr@kg.de.


Onlineantrag verkehrsrechtliche Anordnung Treib- und Drückjagd

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