Der Kreisausschuss ist ein vom Kreistag bestellter ständiger Ausschuss der im Jahr vier- bis sechsmal zusammentrifft. Er bereitet die Verhandlungen des Kreistages vor und erledigt an seiner Stelle eigene sowie die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten. Vorsitzender des Kreisausschusses ist der Landrat.