Der Jugendhilfeausschuss beschließt über Angelegenheiten der Jugendhilfe. Dies betrifft insbesondere die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, die Vernetzung und Koordinierung der bestehenden Einrichtungen und Dienste, die Entwicklung von aktuellen Problemlagen junger Menschen und Familien, die Entwicklung von Konzepten zur Erhaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien sowie die Entwicklung und Fortschreibung der örtlichen Jugendhilfeplanung. Den Vorsitz führt der Landrat.
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich zusammen aus den Ausschussmitgliedern, den weiteren stimmberechtigten Mitgliedern sowie den beratenden Mitgliedern.