Der Sportbeirat berät die Landkreisverwaltung in Angelegenheiten des Sportwesens auf Landkreisebene. Zu den zentralen Themen des Sportbeirates gehört neben der Jugendsportförderung und der Vereinspauschale auch die Durchführung der jährlichen Sportlerehrung des Landkreises. Über die zu ehrenden Sportlerinnen/Sportler und verdienten Persönlichkeiten entscheidet der Kreistag oder der zuständige Ausschuss auf Vorschlag des Sportbeirats. Beiratsvorsitzender ist der Landrat.
Der Sportbeirat setzt sich zusammen aus den 3 geborenen Mitgliedern (Landrat, Leitung des Kreisjugendamtes und ein/e Kreisjugendpfleger/in) sowie den entsandten Mitgliedern (5 Mitglieder BLSV, 1 Mitglied BSSB, 1 Mitglied KJR, 1 Geschäftsführer/in AK Schule und Verein, je 1 Mitglied der Fraktionen des Kreistages).
Liste der Mitglieder