Die blaue Ehrenamtskarte die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
- sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
- Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
- aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder
- als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
- als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
- einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Die unbefristet gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,
- Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
- Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig. Nach Ende der dreijährigen Gültigkeitsdauer der blauen Ehrenamtskarte kann die Karte neu beantragt werden. Die Verlängerung erfolgt nicht automatisch. Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Wie bekommen Sie die Ehrenamtskarte?
Die Bayerische Ehrenamtskarte können Sie beim Landratsamt Bad Kissingen beantragen. Bitte füllen Sie das entsprechende Formular aus und lassen den Verein oder die Organisation, für die Sie sich ehrenamtlich engagieren, die notwendigen Angaben bestätigen. Nach Rücksendung und Prüfung des ausgefüllten und bestätigten Antrages wird Ihnen die Ehrenamtskarte zugesandt.
Inhaber der Juleica
Bitte fügen Sie dem Antrag lediglich eine Kopie Ihrer Juleica bei. Eine Bestätigung des Vereins/der Organisation ist nicht notwendig.
Sammelantrag
Sie wollen als Verein oder Organisation einen Sammelantrag für Ihre Ehrenamtlichen stellen? Bitte füllen Sie den entsprechenden Antrag aus.
Download:
- Flyer Ehrenamtskarte
- Antrag: Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte
- Sammelantrag: Ausstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte