ласкаво просимо - Herzlich willkommen!
Information für Geflüchtete aus der Ukraine
Unsere Übersetzer sind von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr für Sie da. Hinweis: Bei Fragen zur Antragstellung bzw. den Leistungen des Jobcenters wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Jobcenter Bad Kissingen: Columbiastr. 10, ☎ 0971/7124 300
Bitte melden Sie sich im Service-Center. Інформація для біженців з України
Наші співробітники з понеділка по п'ятницю з 8:00 до 12:00. Примітка: якщо у вас виникли запитання щодо заявки або послуг центру зайнятості, зверніться безпосередньо до центру айнятості Бад-Кіссінгена: Columbiastr. 10, ☎ 0971/7124 300
Будь ласка, зв'яжіться з нашими співробітниками в сервісному центрі. |
Hier haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Formular: Kontaktformular Ukraine-Hilfe
Sie erreichen unsere Koordinierungsgruppe "Ukraine-Hilfe" per E-Mail unter ukraine-hilfe@kg.de.
Jobcenter oder Landratsamt - wer ist zuständig? Da es dem Jobcenter Bad Kissingen sowie der Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes Bad Kissingen nicht möglich ist, über die Anträge auf SGB II-/SGB XII-Leistungen ab 01.06.22 rechtzeitig zu entscheiden, erhalten alle Ukrainer/innen auch über den Stichtag am 1. Juni hinaus zunächst weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG), um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Wenn Sie noch keinen Bescheid des Jobcenters/der Sozialhilfeverwaltung erhalten haben, müssen Sie Ihre Sozialleistungen weiterhin zum 1. des Monats bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung abholen. Erst mit dem Bewilligungsbescheid des Jobcenters/der Sozialhilfeverwaltung erfolgt der tatsächliche Rechtskreiswechsel. Die noch von der AsylbLG-Stelle über den 01.06.22 hinaus ausgezahlten Leistungen werden anschließend im Rahmen der Leistungsbewilligung durch das Jobcenter/die Sozialhilfeverwaltung erstattet. Ukrainer/innen müssen diesbezüglich nichts weiter veranlassen. |
Bekomme ich als Vermieter einen Zuschuss, wenn ich Wohnraum zur Verfügung stelle?
Die Kosten für die Wohnung, also die Miete, wird vom Sozialamt übernommen. Es gibt eine Mietobergrenze und einen definierten Wohnraum. Auch die Nebenkosten werden – bis zu einer bestimmten Höhe – vom Amt übernommen. Welche Unterkunftskosten seit 01.01.2022 im Bereich des Landkreises und der Stadt Bad Kissingen angemessen sind, erfahren Sie hier.
Sie haben Fragen zu Ihren Sozialleistungen?
Bitte senden Sie uns ihre leistungsrechtlichen Rückfrage per Mail an ukraine-hilfe@kg.de und geben Sie uns immer folgende Daten an:
- Name, Vorname, Geburtsdatum der leistungsberechtigten Person
- Telefonnummer und Ansprechpartner für Rückfragen
Wir kümmern uns im Anschluss schnellstmöglich um ihr Anliegen. Aufgrund der Menge der Anrufe bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen.
Sie beziehen bereits Asylbewerberleistungen und benötigen einen Krankenbehandlungsschein?
Bitte senden Sie uns ihre Anfrage per Mail an ukraine-hilfe@kg.de und geben Sie uns immer folgende Daten an:
- Name, Vorname, Geburtsdatum der leistungsberechtigten Person
- Name Hausarzt/Augenarzt/Kinderarzt etc. mit Anschrift
- Angabe, ab wann der Behandlungsschein benötigt wird
- Telefonnummer und Ansprechpartner für Rückfragen
- Mitteilung, ob der Behandlungsschein abgeholt oder in die Praxis geschickt werden soll
Wir kümmern uns im Anschluss schnellstmöglich um ihr Anliegen.
Aufgrund der Menge der Anrufe bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen.
Integreat-App des Landkreises Bad Kissingen
Die Integreat-App ist eine digitale Plattform. Sie gibt auf kommunaler Ebene alle relevanten Informationen mehrsprachig an die neuzugewanderten Menschen weiter. Unter dem Link "Hilfe für Menschen aus der Ukraine" finden Sie - auch in ukrainischer Sprache - stets aktuelle Informationen
- zum Krieg in der Ukraine
- zu Hilfsangebote für Ukrainer:innen
- zu Hilfsangebote für Ukrainer:innen speziell im Landkreis Bad Kissingen.