Punktesystem

Am 01. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER). Das bis dahin bestehende Punktesystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.

Anders als bisher im VZR werden im FAER nur die Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten eingetragen, die Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben. Ordnungswidrigkeiten wie z. B. das verbotene Einfahren in eine Umweltzone werden im FAER nicht mehr gespeichert. Daher werden die Entscheidungen, die bis zum Ablauf des 30.04.2014 im VZR gespeichert wurden und nach den neuen Regelungen für das FAER nicht mehr zu speichern sind, am 01.05.2014 gelöscht. Maßgebend für die Speicherung ist allein die Tatsache, dass die Zuwiderhandlung in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt ist. In diesem Zusammenhang ist es jedoch nicht erforderlich, dass die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt, da die Eintragungsgrenze zum Zeitpunkt der Begehung der Ordnungswidrigkeit (vor dem 01.05.2014) bei 40 Euro lag.

Allerdings werden für einige Tatbestände, die nicht mehr im FAER zu speichern sind, die Geldbußen angemessen angehoben.

Die im FAER gespeicherten Eintragungen werden den Fahrerlaubnisbehörden zur Überprüfung der Fahreignung bereitgestellt

Die im FAER seit dem 01.05.2014 gespeicherten Entscheidungen werden nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Fristen getilgt (§ 29 StVG). Die endgültige Löschung aus dem Register erfolgt nach Ablauf einer zusätzlichen einjährigen Überliegefrist. Der Beginn der Tilgungsfrist ist seit dem 01.05.2014 einheitlich für alle Eintragungen auf das Rechtskraftdatum der Entscheidung festgelegt.

 

Die Gesamtpunktestände, die bis zum Ablauf des 30. April 2014 im VZR erreicht wurden, werden nach der folgenden Tabelle in das Fahreignungs-Bewertungssystem übergeleitet:

 

Gesamtpunktestand                                             Gesamtpunktestand

vor dem 01.05.2014:                                           ab dem 01.05.2014:

 

1 bis 3                                                                              1

4 bis 5                                                                              2

6 bis 7                                                                              3

8 bis 10                                                                            4

11 bis 13                                                                          5

14 bis 15                                                                          6

16 bis 17                                                                          7

18 und mehr                                                                     8

 

Rechtsgrundlagen

StVG

 

Links zu weiteren Informationen

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Kraftfahrt-Bundesamt

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