Oldtimer

Oldtimer sind Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den  Verkehr gekommen sind, weitgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Auf Antrag kann diesen Fahrzeugen ein besonderes Kennzeichen, ein „H-Kennzeichen" zugeteilt werden.


Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, für diese Fahrzeuge ein Rotes  „07er Kennzeichen“  zu beantragen.

Mit diesem Kennzeichen dürfen nur Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen, An- u. Abfahrten zu diesen Veranstaltungen, Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung durchgeführt werden.

 

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