Fördergrundsätze

Für Existenzgründer und junge Unternehmen halten der Bund als auch der Freistaat Bayern eine Vielzahl von Förderprogrammen und Hilfen bereit. Die Mittel aus den unterschiedlichen Fördertöpfen fliessen zum Teil als Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen oder werden über Bürgschaften und Kapitalbeteiligungen bereitgestellt.

Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

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  • Es gilt der Grundsatz, dass Anträge auf Förderung vor Beginn des Vorhabens bei der jeweils zuständigen Stelle (z.B. Regierung von Unterfranken, Hausbank etc.) einzureichen sind. Beginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Bodenuntersuchung nicht als Beginn des Vorhabens.
     
  • Gefördert wird im Regelfall nur die erstmalige Existenzgründung.
     
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, d. h. der Existenzgründer hat in angemessenem Umfang Eigenmittel einzusetzen. Der Richtwert liegt bei mindestens 15 % des Investitionsvorhabens, sollte jedoch möglichst 20 % oder mehr betragen.
     
  • Das Gründungsvorhaben muss im Regelfall die Haupterwerbsquelle des Unternehmers sein und einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen.
     
  • Das Vorhaben muss unter volkswirtschaftlicher Betrachtung förderungswürdig sein.
     
  • Der Existenzgründer sollte nicht älter als 50 Jahre sein und muss eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen.
     
  • Verschiedene Förderprogramme dürfen nicht nebeneinander oder nur bis zu gewissen Gesamthöchstgrenzen zusammen in Anspruch genommen werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt öffentlicher Finanzhilfen.

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