Runder Tisch zum Thema Taxiversorgung

In den letzten Monaten gab es immer wieder Beschwerden, dass Bürgerinnen und Bürger, Gäste und Unternehmer in Bad Kissingen kein Taxi bekommen haben. Moniert wurden insbesondere Lücken in der Taxiversorgung zu den Randzeiten, d.h. an den Wochenenden und zu Nachtzeiten. Jeder einzelner dieser Beschwerden ist die Straßenverkehrsbehörde nachgegangen. Doch um die Problematik möglichst umfassend und grundlegend zu erörtern, hat die Landkreisverwaltung Anfang des Jahres einen „Runden Tisch“ initiiert.

Beteiligt wurden alle Taxiunternehmen der Kurstadt, Mitarbeiter der Stadt Bad Kissingen, der Kurverwaltung, der Bayer. Staatsbad Bad Kissingen GmbH, der Kreisentwicklung und dem Nahverkehrsbeauftragten des Landkreises.
Es hat sich herausgestellt, dass grundsätzlich zu allen Tages- und Nachtzeiten ein Mindestangebot an verfügbaren Taxen im Versorgungsgebiet vorgehalten wird.
Dabei ist der Taxibetrieb werktags von 6.00 bis 18.00 Uhr mit mind. 20 Taxen ausreichend besetzt. Zu den kritischen Zeiten von Montag bis Sonntag zwischen 24.00 und 6.00 Uhr sind mindestens drei Taxen vorgehalten. In den Randzeiten von 22.00 bis 24.00 Uhr sogar mind. 9 Taxen. Prinzipiell ist also die Grundversorgung im Landkreis Bad Kissingen aktuell 24 Stunden, 7 Tage die Woche sichergestellt. Die Straßenverkehrsbehörde stimmt hier mit der Bewertung der Taxiunternehmer überein, dass aufgrund der geschilderten äußerst geringen Nachfrage gerade zu den Nachtzeiten eine weitergehende Bereitstellung von Taxen nicht erforderlich ist.
Nach eigener Einschätzung wird die Problematik vielmehr in der fehlenden Erreichbarkeit der einzelnen Taxifahrunternehmer gesehen. Zu diesem Zwecke sind auf der Homepage des Landkreises alle Telefonnummern der örtlichen Taxiunternehmen gelistet, die mit der Veröffentlichung einverstanden waren.
Bei Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Rakoczy-Fest usw.) werden von den Unternehmern zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt, um einen reibungslosen Beförderungsservice zu gewährleisten. Um Engpässe zu vermeiden bzw. den Transport sicher zu stellen, empfehlen die Verantwortlichen aber rechtzeitig ein Taxi zu reservieren.
Sollte in Ausnahmefällen die Zusage des Unternehmers nicht eingehalten werden, gibt es die Möglichkeit, sich direkt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsames Bad Kissingen schriftlich zu beschweren. Hierfür ist auf der landkreiseigenen Homepage im Bereich Personenbeförderung ein entsprechendes Beschwerdeformular eingestellt.
Um insgesamt einen lückenlosen Ablauf für die Personenbeförderung durch Taxiunternehmern sicherzustellen, wurde zwischen allen Beteiligten eine stärkere Zusammenarbeit vereinbart.

 

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