Pflegekasse zahlt jetzt auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

Viele Menschen mit Pflegebedarf benötigen im Alltag Hilfe – zum Beispiel beim Einkaufen, Spazierengehen, Mahlzeiten zubereiten oder Essen. Werden sie von anderen Menschen stundenweise betreut oder bei hauswirtschaftlichen Arbeiten unterstützt, hilft ihnen das dabei, so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause leben zu können. 

Diese Unterstützung können auch Ehrenamtliche erbringen. „Allerdings müssen sie sich dafür anerkennen und schulen lassen“, erklärt Tanja Büchs vom Pflegenetzwerk Landkreis Bad Kissingen. Zusammen mit ihrer Kollegin Barbara Bössenrodt hat sie zu diesem Thema einen kostenfreien Vortrag organisiert – und zwar am 20. Februar um 16 Uhr im Vortragsraum des ZTM im 4. Stock Gebäude F (Landratsamt Bad Kissingen, Münchner Straße 5, Bad Kissingen). Der Vortrag informiert unter anderem darüber, für wen sich eine solche Schulung eignet, welche Inhalte sie vermittelt und wie sich Personen für eine Abrechnung mit der Pflegekasse anerkennen lassen können. 

Kostenfreie Schulung am 6. März

„Neu ist seit einiger Zeit, dass in Bayern Menschen mit einem Pflegegrad diese Ehrenamtlichen über die Pflegeversicherung bezahlen können. Damit können die Pflegebedürftigen der helfenden Person eine Anerkennung zukommen lassen. Auch die Versicherungsfrage ist dann geklärt“, so Tanja Büchs. Allerdings gibt es eine Voraussetzung: Um mit der Pflegekasse abrechnen zu können muss die ehrenamtlich tätige Person eben eine kurze Schulung nachweisen. Diese findet am 6. März von 9 bis 16 Uhr statt, ist ebenfalls kostenfrei und dauert insgesamt 6 Stunden (also einen Schulungstag). Schulungsort ist das Landratsamt Bad Kissingen, großer Sitzungssaal (Obere Marktstraße 6, Bad Kissingen).

Anmeldung für Vortrag und Schulung sind erbeten beim Pflegenetzwerk Landkreis Bad Kissingen – per E-Mail: pflegenetzwerk@kg.de oder Telefon: 0971/801-5151. 

Weitere Infos auf www.kg.de/pflegenetzwerk.

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