Wer kann Geflüchteten Wohnraum zur Verfügung stellen?

Die Lage bleibt angespannt: Der Landkreis Bad Kissingen bekommt aus dem ANKER-Zentrum in Geldersheim noch immer rund 25 Geflüchtete pro Woche zugewiesen. „Unser Ziel ist es weiterhin, die Menschen in dezentralen Unterkünften unterzubringen – und das möglichst über den gesamten Landkreis verteilt“, sagt Landrat Thomas Bold. „Bisher ist uns das, vor allem dank der Unterstützung aus der Bevölkerung, recht gut gelungen. Deshalb mussten wir bislang weder Schulturnhallen oder Mehrzweckhallen noch die Notunterkunft belegen.“

Daran möchte der Landrat auch in Zukunft festhalten. „Allerdings benötigen wir dafür weiterhin geeigneten Wohnraum und damit die Hilfe unserer Bürgerinnen und Bürger.“ Ideal sind Objekte, die Platz für rund 10 bis 30 Personen bieten – also größere Wohnungen oder Wohnhäuser sowie ehemalige Hotels und Pensionen. Der Wohnbereich sollte generell möbliert sein. Nicht geeignet sind Unterkünfte mit feuchten Wänden oder Decken ohne zentrale Heizung.

Darüber hinaus sucht das Landratsamt auch Wohnungen, die Geflüchtete aus der Ukraine direkt anmieten können. Das können kleinere oder auch größere Wohnungen sein, die Platz für zwei bis sechs Personen bieten. 

Kontakt
Wer entsprechende Räumlichkeiten zur Miete anbieten kann, erreicht die Fachstelle Koordination Flüchtlingshilfe unter Tel. 0971/801-5060 oder per E-Mail unter unterkunftsverwaltung@kg.de
 

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