Abfallgebührenbescheide kommen in den nächsten Tagen per Post

25.000 Abfallgebührenbescheide machen sich in diesen Tagen auf den Weg zu ihren Empfängern: Anfang Mai bekommen alle Grundstückseigentümer, die an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Bad Kissingen angeschlossen sind, Post vom Kommunalunternehmen. Dieses ist für die Abfallwirtschaft des Landkreises zuständig. Fällig wird die neue Jahresgebühr am 1. Juli 2024.

Kostensteigerung hat diverse Gründe

„Drei Jahre lang konnten wir die Gebühren für die Hausmüllentsorgung stabil halten, nun mussten wir sie anpassen“, sagt Jürgen Metz, Vorstand des Kommunalunternehmens. Er betont, dass die Ursache dafür nicht in der Rekommunalisierung liege – also in der Tatsache, dass das Kommunalunternehmen die Sammlung von Restmüll, Biomüll und Papier/Kartonage im November 2022 selbst übernommen hat. „Vielmehr mussten die Abgaben wegen stark gestiegener Kosten in mehreren Bereichen der Abfallentsorgung neu kalkuliert werden“, so Metz. So haben sich unter anderem die Preise für Energie, Rohstoffe und Personal erhöht. Auch neue gesetzliche Regelungen, Stichwort: CO2-Steuer, hätten dazu geführt, dass der Bescheid nun höher ausfällt. 

„Nachdem die Gebühr 2011 und 2017 gesenkt werden konnte, mussten wir sie nun also zum dritten Mal nach 2004 und 2021 wieder erhöhen“, sagt Metz. Nur so könne die Abfallentsorgung auch in den kommenden Jahren kostendeckend finanziert und die gesetzlich geforderte CO2-Steuer ausgleichen werden. Bereits in den neuen Gebühren enthalten ist die anstehende Rekommunalisierung des Sperrmülls ab 1. Januar 2025.

Bezahlung gerne per Lastschrift

Das Kommunalunternehmen betont, dass neben der Abfuhr der Tonnen die umfangreichen Serviceleistungen unverändert bestehen bleiben. Dazu zählen der Betrieb der Wertstoffhöfe und Grüngutabgabestellen, die mobile Chemikaliensammlung sowie die Sperrmüllabholung auf Abruf. 

Die Müllgebühren werden überwiegend per Lastschrift eingezogen. Der Vorteil: Fälligkeitstermine werden nicht versäumt und es fallen keine Mahngebühren an. Das Kommunalunternehmen bittet alle Kundinnen und Kunden, die ihre Gebühren noch per Rechnung bezahlen, darüber nachzudenken, ob eine SEPA-Basislastschrift nicht auch für sie sinnvoll wäre. Dafür liegt dem Infoblatt ein Vordruck bei, eine entsprechende Mitteilung kann aber auch formlos per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Wer die Gebühr bereits per Lastschrift bezahlt, wird gebeten zu prüfen, ob die Daten sich seit 1. Juli 2020 geändert haben. Sollte das der Fall sein, wird um Mitteilung gebeten.
 

zurück