Müllgebühren werden fällig

Woche für Woche wird im Landkreis Bad Kissingen der Müll abgeholt und ordentlich entsorgt. Diese Arbeit läuft natürlich nicht kostenfrei, daher weist das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen darauf hin, dass am 1. Juli die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2024 fällig werden. Das betrifft nicht die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Kissingen.

Wer seine Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlt, sollten nachprüfen, ob sich Daten geändert haben. Teilen Sie uns bitte eventuelle Änderungen schriftlich mit. Das entsprechende Formular finden Sie unter www.abfall-scout.de/downloads#Online_Antraege . So wird eine Rücklastschrift bei der Bank verhindert, die das persönliche Konto mit ca. 3 Euro belasten würde. Die Müllgebühren können zum Fälligkeitstermin am 1. Juli auch überwiesen werden. Bei Überweisung geben Sie bitte immer Ihre Kundennummer oder Belegnummer an.

„Allerdings zeigt sich jedes Jahr, dass die Überweisung oft vergessen wird“, sagt Johannes Gsell vom Kommunalunternehmen. „Deshalb ist es einfacher, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.“ Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingegangen sind, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten.
 

IBAN: DE55 7932 0075 0002 0616 00
BIC: HYVEDEMM451 HypoVereinsbank Bad Kissingen
oder: DE95 7935 1010 0000 0582 22
BIC: BYLADEM1KIS Sparkasse Bad Kissingen

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