Meldepflichtige Hornisse

Globalisierung und Klimawandel machen es möglich: Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) breitet sich aus und, sie ist meldepflichtig. Wie bei den heimischen Hornissen gelten auch hier besondere Vorsichtsmaßnahmen. Dies sollte jedoch keinen Anlass zur Beunruhigung oder zu unüberlegtem Handeln geben. Die nicht-heimische, invasive Art fällt unter die Kategorie der Früherkennung gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission. Daher informiert das Landratsamt die Bevölkerung entsprechend und ruft zur umsichtigen Unterstützung auf. Wichtig ist zunächst zu betonen, dass die Asiatische Hornisse nicht mit der Asiatischen Riesenhornisse (Vespa mandarinia) verwechselt werden darf – sie kommt in Europa nicht vor.

Nicht anpusten, nicht anhauchen

Die Stichwirkung der Asiatischen Hornisse ist der der heimischen Hornisse gleichzusetzen. In sehr seltenen Ausnahmefällen können Stiche der Asiatischen Hornisse, ähnlich wie die der heimischen Hornisse, allergische Reaktionen auslösen. Ihr Verhalten gegenüber Menschen ist jedoch nicht aggressiv. Es wird empfohlen, einen Sicherheitsabstand von mindestens fünf Metern einzuhalten. Grundsätzlich sind hektische und schnelle Bewegungen in der Nähe von Hornissen zu vermeiden, Erschütterungen (beispielsweise durch Rasenmähen) zu unterlassen, und die Hornissen nicht anzupusten oder anzuhauchen. Außerdem sollte ihre Flugbahn, insbesondere in der Nähe des Einfluglochs, nicht behindert werden.

So kann man die Asiatische Hornisse von der heimischen Europäischen Hornisse unterscheiden

Die Europäische Hornisse hat eine rotbraune Grundfärbung am Kopf und Brust, rotbraune Beine und einen blassgelben Hinterleib mit schwarzen Streifen und Punkten. Ihr Nest, das bis zu 60 cm groß werden kann, befindet sich bevorzugt in geschützten Hohlräumen wie Baumhöhlen, Nistkästen oder Dachböden, wobei das Einflugloch unten liegt.

Die Asiatische Hornisse ist schwarz gefärbt, hat gelbe Beine und einen schwarz-orangen gestreiften Hinterleib mit einer gelben Binde am ersten Segment. Ihr Kopf ist an der Vorderseite orange. Die Nester der Asiatischen Hornisse, die bis zu 100 cm groß werden können, hängen meist freistehend in hohen Bäumen, Büschen oder Hecken und manchmal auch in der Nähe von Gebäuden, wobei das Einflugloch seitlich liegt.

Funde bei der Unteren Naturschutzbehörde melden

Bei einem Fund eines Exemplars oder eines Nests der Asiatischen Hornisse im Landkreis Bad Kissingen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Das Nest darf nicht selbstständig entfernt und die Insekten nicht getötet werden – auch nicht einzelne Tiere. Es dürfen auch keine Fallen aufgestellt werden. Stattdessen sollte ein möglichst aussagekräftiges Foto mit Angaben zum Fundort an die Untere Naturschutzbehörde gesendet werden. Dann kann eine fachgerechte Einschätzung erfolgen und weitere Schritte eingeleitet werden. Untere Naturschutzbehörde, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen, E-Mail: UNB@landkreis-badkissingen.de

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