Vortrag "Elterngeld, Elternzeit, Familiengeld"

Wo beantrage ich Elterngeld und wieviel steht mir überhaupt zu? Wie regle ich die Elternzeit am sinnvollsten und welche Möglichkeiten gibt es? Solche Fragen gehen vielen werdenden Müttern und Vätern durch den Kopf. Immerhin sind Themen wie Elterngeld, Elternzeit und Familiengeld für viele Neuland oder es gibt seit der Geburt des Geschwisterkindes neue Regelungen.
Um Klarheit zu schaffen, bietet die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt (Landratsamt Bad Kissingen) einen Vortrag zu den Themen an.

Dieser findet in diesem Jahr zweimal statt:               

  • am Mittwoch, den 27. März 2019
  • am Mittwoch, den 6. November 2019           

Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Bad Kissingen, Obere Marktstraße 6.

Referieren werden Frau Jacobi und Frau Endres von der Elterngeldstelle im Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken, Würzburg.
In ihrem Vortrag werden sie unter anderem Anspruchsvoraussetzungen, Höhe der Leistungen, Bezugsdauer, Berechnungsgrundlagen, mögliche Teilzeitarbeit bzw. Ausbildung oder Studium, Geschwisterbonus und Förderung von Geringverdienern erläutern.

Nach dem ca. einstündigen Vortrag besteht die Möglichkeit, individuell Fragen zu besprechen. Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt/Landratsamt Bad Kissingen steht ebenfalls für Fragen rund um das Thema Schwangerschaft zur Verfügung.
Die Teilnahme an den beiden Informationsabenden ist kostenlos; eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Hintergrundinfo:
Das Bundeselterngeld – und Elternzeitgesetz gilt seit dem 1. Januar 2007. Mit dem Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit haben Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug
vom bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren.

Daneben gibt es noch eine Neuerung: Das Bayerische Familiengeld erhalten seit dem 01.09.2018 alle Familien in Bayern, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ersetzt das Betreuungs- und Landeserziehungsgeld in Bayern und beträgt mindestens 250 Euro im Monat pro Kind (ab dem dritten Kind 300 Euro), welches zwischen 13 - 36 Lebensmonate alt ist.

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