Geflügelpest: Mobiler Händler hat infizierte Junghennen möglicherweise auch nach Unterfranken verkauft

Nachdem in einigen Regionen Bayerns bereits Fälle von Geflügelpest auftraten, gilt in Teilen des Landkreises Bad Kissingen eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel (wir berichteten). Dabei ist durch den deutschlandweiten Handel mit Geflügel nicht auszuschließen, dass die Krankheit sich weiter verbreitet. Entsprechend lässt eine Meldung aus Nordrhein-Westfalen aufhorchen: Nach Informationen des dortigen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wurde am 22.03.2021 im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers (Landkreis Delbrück-Westenholz) der Ausbruch der Aviären Influenza amtlich festgestellt. 

Der Verbleib der von dem Händler aus Nordrhein-Westfalen veräußerten Tiere kann derzeit von den Behörden nicht vollständig nachvollzogen werden (einzelne Tiere wurden aus dem Auto heraus auch in Unterfranken verkauft). Deshalb ist nicht auszuschließen, dass neben den bisher bekannten Kontaktbetrieben noch weitere Tierhalter*innen Geflügel von dem Händler gekauft haben. 

Geflügelhalter*innen aus dem Landkreis Bad Kissingen, die im Zeitraum zwischen dem 28.02.2021 und dem 23.03.2021 Geflügel über „fahrende Händler“ erworben haben, werden dringend aufgefordert, sich umgehend beim Veterinäramt in Bad Kissingen zu melden unter der Telefonnummer 0971/801-7029 oder per E-Mail: lmue-vet@kg.de.
 

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