Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Bad Kissingen wird aufgehoben

Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Das teilt das Bayerische Umweltministerium mit und hat die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.

Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Für den Landkreis Bad Kissingen kann damit die allgemeine Stallpflicht für Geflügel aufgehoben werden. Zu beachten ist aber, dass erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen, also auch in Kleinbetrieben und Hobbyhaltungen weiterhin zu beachten sind. Die Allgemeinverfügung für den Landkreis wird entsprechend angepasst und im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.

Meldungen weiterhin ans Veterinäramt

Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Meldungen über verendet aufgefundenes Wassergeflügel und Greifvögel nimmt das Veterinäramt weiterhin unter Telefon 0971/801-7029 oder per E-Mail lmue-vet@kg.de entgegen.

Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. In Deutschland sind über 1400 Fälle von Geflügelpest amtlich festgestellt worden. In Bayern wurde die Geflügelpest bei Wildenten erstmalig im November 2020 im Landkreis Passau nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern seitdem 57 Fälle bei Wildvögeln und 12 Haus- / Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen (Stand: 27.04.2021).

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern finden Sie auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

zurück