Müllgebühren werden fällig

Woche für Woche wird im Landkreis Bad Kissingen der Müll abgeholt und ordentlich entsorgt. Diese Arbeit läuft natürlich nicht kostenfrei, daher weist das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen darauf hin, dass am Donnerstag, 1. Juli 2022 die Müllgebühren für Januar bis Dezember 2022 fällig werden. Einwohner und Einwohnerinnen, die ihre Gebühren per Einzugsermächtigung bezahlen, sollten nachprüfen, ob sich Daten geändert haben. Falls eine Änderung vorliegt, müssen diese schriftlich bis Samstag, 24. Juni 2022, beim Kommunalunternehmen vorliegen. Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage des Kommunalunternehmens Abfallwirtschaft unter: https://abfall-scout.de/download/Basislastschrit_SEPA.pdf zu finden. Mit der rechtzeitigen Angabe der geänderten Daten verhindern die Kunden eine Rücklastschrift bei der Bank, die das persönliche Konto mit ca. 3 Euro belasten würde.

Die Müllgebühren können zum Fälligkeitstermin am Donnerstag, 1. Juli 2022 - unter Angabe der Kundennummer - auch überwiesen werden. „Doch, so zeigt es sich alle Jahre wieder“, erklärt Johannes Gsell vom Kommunalunternehmen, „wird dies oftmals vergessen. Einfacher ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.“ Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Termin eingegangen sein, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt, die neben den gesetzlichen Säumniszuschlägen auch Mahngebühren enthalten.

Informationen gibt es unter Tel.: 0971/801-6000, per E-Mail: fibu@ku-kg.de und auf der Homepage unter: www.abfall-scout.de.
Kontakt: Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen, Münchner Straße 1, 97688 Bad Kissingen

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