Erster Durchlauf von Alkohol-Testkäufen im Landkreis Bad Kissingen ist ernüchternd

Der Jugendschutz des Landkreises Bad Kissingen hat darum in Kooperation mit den Polizeidienststellen des Landkreises Bad Kissingen in den letzten Wochen Testkäufe im Landkreis durchgeführt.     
Die Ergebnisse sprechen für diese Maßnahme. Jeder zweite Testkauf war ein Treffer. Das heißt: Die Käufer mussten ihr Alter nicht anhand eines Ausweises belegen bzw. wurden gar nicht erst nach der Volljährigkeit gefragt und bekamen den Alkohol.         
„Jugendschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alkohol, den junge Menschen trinken, geht immer durch die Hand Erwachsener. Daher ist für uns Erwachsene zum einen das Bewusstsein unserer Vorbildrolle wichtig. Zum anderen ist es nötig, sich nicht nur auf sein Gefühl zu verlassen, was die Alterseinschätzung betrifft, sondern auch aktiv zu kontrollieren. Damit sollen die Jugendlichen nicht schikaniert werden, sondern geschützt“, so Landrat Thomas Bold. Er dankte außerdem den Polizeibeamten für die gute Zusammenarbeit bei den Testkäufen.

Im Sinne des Jugendschutzes ist es bekanntlich verboten, Kindern und Jugendlichen, die nicht volljährig sind branntweinhaltige Getränke zu verkaufen. Dazu gehören u.a. Schnäpse, Rum, Whisky, Wodka oder Liköre, auch wenn diese manchmal süß und „ungefährlich“ schmecken können.       
Die Testkäufer/innen waren – wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben – 16- und 17-jährige Auszubildende des öffentlichen Dienstes des Landratsamtes. Sie waren in Tankstellen, Getränke- und Supermärkten und Discountern unterwegs.     
Die Jugendlichen wurden zum Teil nicht nach ihrem Alter bzw. Ausweis gefragt. Die Kassierer/innen haben im Nachhinein stets angegeben, dass sie sich verschätzt haben.        
Insgesamt wurden 20 Testkäufe durchgeführt. Bei 12 Testkäufen bekamen die Jugendlichen ohne Überprüfung der Volljährigkeit Alkohol.

Damit Jugendliche nicht so leicht an den Alkohol kommen, rät Rabea Daniel von der Kommunalen Jugendarbeit, den Verkäufer/innen, die Kunden bis zu einem geschätzten Alter von 25 Jahren nach Alter bzw. Ausweis zu fragen.    
Bei den jetzt durchgeführten Erstkontrollen werden die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz mit einem Verwarnungsgeld belegt. Bei weiteren Kontrollen, die in nächster Zeit stattfinden werden, wird der Verkäufer/die Verkäuferin, die sich nicht an das Verkaufsverbot halten, mit einem empfindlichen Bußgeld bis zu 4.000 Euro rechnen müssen.   

Bei den Kontrollen reagierten alle einsichtig und zeigten Verständnis für die Testkäufe. Einige Marktleiter freuten sich, dass von Amtsseite eine solche Maßnahme durchgeführt wird. Zwei Verkäuferinnen äußerten, dass Sie es auch nicht möchten, dass ihren eigenen Kindern Spirituosen verkauft wird und sie deshalb konsequent nach dem Ausweis fragen.    
Rabea Daniel hofft, dass die Maßnahme „Testkäufe“ Erfolg zeigt und die Eltern, Erziehungsberechtigten, Marktleiter, Verkäufer/innen und alle anderen Erwachsenen in Zukunft verantwortungsvoller mit dem Verkauf von Alkohol umgehen.

 

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