Zur Verbesserung des Bürgerservices haben von 2024 an bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) die Möglichkeit, Bauanträge im Landkreis Bad Kissingen (außerhalb Stadtgebiet Bad Kissingen - hier liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Bad Kissingen) digital einzureichen.
Hierfür hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die folgenden elektronischen Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt. Diese begleiten den Anwender beim Ausfüllen der Antragsunterlagen und Hochladen der bereits digital erstellten Pläne. Die Funktion begünstigt die Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen.
- Bauantrag, Änderungsantrag, Antrag auf Genehmigungsfreistellung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme
- Baubeginnsanzeige
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Erstellung einer BayernID
- Nachreichung - Sie haben bereits einen digitalen Bauantrag gestellt und wollen Unterlagen nachreichen? Dies können Sie hier tun.
- Vorgangsauskunft für Bürger
Wichtig: Die Eingabe erfolgt ausschließlich über die Online-Assistenten, eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist unwirksam. Können die Online-Assistenten von Ihnen nicht verwendet werden, sind die Anträge weiterhin in Papierform einzureichen.
Es besteht allerdings keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform eventuell das Verfahren, da die meisten Anträge (siehe Punkt Verfahrensablauf unten) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt einzureichen sind.
Wichtige Änderung im Verfahrensablauf
Mit der Einführung des digitalen Bauantrages kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Bad Kissingen die abschließende Entscheidung zu treffen hat (z.B. Bauanträge, Vorbescheidsanträge) tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein.
Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 2024 direkt beim Landratsamt Bad Kissingen, Untere Bauaufsichtsbehörde, Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen zu stellen.
Die bisherige Antragstellung bei der Gemeinde entfällt somit.
Lediglich in Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, Isolierte Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes) erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinde.
Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt.
Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.
Voraussetzungen zur Nutzung der Online-Assistenten
Die bei Anträgen und Anzeigen in Papierform üblichen Unterschriften unter den Formularen werden beim Digitalen Bauantrag durch die Authentifizierung der einreichenden Person mittels elektronischem Nutzerkonto (BayernID oder "Mein Unternehmenskonto") ersetzt.
Voraussetzung für die Eingabe ist ein elektronisches Nutzerkonto (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“), die von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassern beantragt werden muss. Mit dem elektronischen Nutzerkonto (BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“) kann der Entwurfsverfasser, vergleichbar mit einer virtuellen Unterschrift, Anträge und Unterlagen einreichen bzw. signieren.
Damit verbunden ist es nicht möglich, ohne vorlageberechtigten und authentifizierten Entwurfsverfasser einen digitalen Antrag zu stellen.
Die Bayern-ID kann über das BayernPortal beantragt werden. Nähere Informationen über den verifizierten Zugang ins Bayernportal finden Sie unter
https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat
Neue Bürgerauskunft – Information über Bearbeitungsstand
Eine weitere Bürgerservice-Leistung ist die Möglichkeit der Nutzung der sogenannten Vorgangsauskunft+ für Bürger. Hier können Bürger mittels eines eigenen Zugangscodes (Zusendung mit der Eingangsbestätigung) Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand nehmen.
Der Zugang erfolgt über folgende Web-Adresse:
https://otsbau.lrakg.de/buergerauskunft
Unser Tipp:
Beantragung einer Bayern ID und Stellung neuer Bauanträge bzw. Nachreichung von Unterlagen über den Online Assistenten des Bayerischen Staatsministeriums.
Weitere Informationen für Entwurfsverfasser incl. Demo-Versionen der Online-Assistenten - siehe
Internetseite Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
FAQs – häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag
Bei weiteren Rückfragen:
Per Mail an bauamt@kg.de oder telefonisch unter der Tel. Nr. 0971/801-4090.