Umweltschutz

 

Umweltschutz bedeutet, die auf Umweltforschung und Umweltrecht basierenden Maßnahmen und Bestrebungen, die dem Erhalt der Lebensgrundlagen des Menschen, dem Schutz der Natur sowie dem Ausgleich gestörter ökologischer Beziehungen dienen.  

Insbesondere zielen Umweltschutz und Umweltpolitik auf die Vermeidung beziehungsweise Verringerung von Umweltbelastungen, -schädigungen und -zerstörungen, die von der industriellen Produktion im weitesten Sinne ausgehen. Grundlagen der Umweltvorsorge, die der stärker werdenden Forderung, die natürliche Lebensgrundlage künftiger Generationen zu bewahren, nachkommt, sind neben den nach dem Stand der Technik möglichen technischen und technologischen Voraussetzungen  insbesondere umweltpolitische Prinzipien, wie das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip sowie deren gesetzliche Regelungen.  

Luft, Wasser, Boden, Pflanzen- und Tierwelt stellen die Grundbereiche des Umweltschutzes dar. Die entsprechenden Teilaspekte des ökologischen und technischen Umweltschutzes beinhalten Maßnahmen zum Immissionsschutz (Bundesimmissionsschutzgesetz), besonders zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz, zum Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz und Landschaftsschutz.

Zum Umweltschutz gehören u. a. Vorschriften und Auflagen zur Erreichung größerer Umweltverträglichkeit, Maßnahmen zum Transport und zur grundwasserungefährlichen Lagerung von Erdöl und Kraftstoffen sowie u. a. zur Rekultivierung ausgebeuteter Rohstofflagerstätten. Darüber hinaus sind die Wiedergewinnung von Abfallstoffen (Recycling) und Abwärme wesentliche Bestandteile des Umweltschutzes.

 

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