Staatliches Abfallrecht

Staatliches Abfallrecht ist die Sicherung der umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen.

Die sich für das Landratsamt - untere Abfallbehörde - ergebenden Aufgaben sind vor allen im Bereich der Abfall- und Sondermüll-Überwachung. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen mit den untergesetzlichen Regelwerken/Verordnungen und das Bayer. Abfallwirtschaftgesetz.

Nicht zuständig sind wir für Müllgebühren und Mülltonnen, etc. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen.

Wir leisten für Sie:

  • Überwachung der Abfallverwertung und -beseitigung
  • Information und Beratung
  • Hilfe bei den Formularen

Zuständigkeitsbereiche:

  • alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen, insbesondere der Sonderabfälle von Firmen samt Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen, etc. und aus dem Privatbereich z.B. von Asbest
  • Überwachung und Hilfe beim Entsorgungsnachweisverfahren und Erteilung von Erzeuger- und Entsorgernummern
  • Transportgenehmigungen für gewerbsmäßige Abfalltransporte
  • Vollzug des untergesetzlichen Regelwerkes/Verordnungen, z.B. AltholzV, BioAbfV, VerpackV
  • Genehmigung und Überwachung der Erdaushubdeponien
  • Überwachung der Klärschlammentsorgung

Online-Formulare:

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