Staatliches Abfallrecht ist die Sicherung der umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen.
Die sich für das Landratsamt - untere Abfallbehörde - ergebenden Aufgaben sind vor allen im Bereich der Abfall- und Sondermüll-Überwachung. Rechtliche Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen mit den untergesetzlichen Regelwerken/Verordnungen und das Bayer. Abfallwirtschaftgesetz.
Nicht zuständig sind wir für Müllgebühren und Mülltonnen, etc. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen.
Wir leisten für Sie:
- Überwachung der Abfallverwertung und -beseitigung
- Information und Beratung
- Hilfe bei den Formularen
Zuständigkeitsbereiche:
- alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen, insbesondere der Sonderabfälle von Firmen samt Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen, etc. und aus dem Privatbereich z.B. von Asbest
- Überwachung und Hilfe beim Entsorgungsnachweisverfahren und Erteilung von Erzeuger- und Entsorgernummern
- Transportgenehmigungen für gewerbsmäßige Abfalltransporte
- Vollzug des untergesetzlichen Regelwerkes/Verordnungen, z.B. AltholzV, BioAbfV, VerpackV
- Genehmigung und Überwachung der Erdaushubdeponien
- Überwachung der Klärschlammentsorgung
Online-Formulare: