Das Landratsamt Bad Kissingen hat als Genehmigungsbehörde die Durchsetzung der nach dem BImSchG vorgegebenen Verpflichtungen der Anlagenbetreiber zu überwachen. Die behördliche Überwachungsintensität richtet sich dabei nach dem potentiellen Umweltrisiko, welches die jeweilige Anlage birgt.
Aus der Reihe der nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Anlagen wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissions-Richtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV mit einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als solche Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für diese insbesondere ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramm zu erstellen.
- Überwachungsplan der Regierung von Unterfranken:
Der Überwachungsplan wurde von der Regierung von Unterfranken erstellt und kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Überwachungsplan der Regierung von Unterfranken
- Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen:
Das aus dem Überwachungsplan entwickelte Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen