Reservierung eines Kennzeichens (Wunschkennzeichen)

Hinweise/Details:

 

Allgemeine Beschreibung

Die Kfz-Zulassungsbehörden des Landratsamtes Bad Kissingen bietet allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Bad Kissingen die Möglichkeit, sich ihr Wunschkennzeichen online auszusuchen und zu reservieren. (Technisch müssen Sie dringend darauf achten, dass Ihre Browsereinstellungen sogenannte "Java-Skripts" akzeptiert und dass sogenannte Cookies zugelassen sind. Sollte das nicht der Fall sein, so können Sie die Wunschkennzeichenreservierung nicht nutzen).

 Für die Online-Reservierungen gelten folgende Bedingungen:

Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden;

Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Monaten zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 90 Tage) bei der Kfz- Zulassungsbehörde beantragt wird;

Wir weisen Sie darauf hin, dass aus der Reservierung des Wunschkennzeichens keine Ansprüche gegen das Landratsamt Bad Kissingen abgeleitet werden können;

Nach der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" (GebOSt) muss die Zulassungsbehörde für die Zuteilung eines vorher reservierten Wunschkennzeichens eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € (10,20 € Wunschkennzeichen und 2,60 € Vorwegzuteilung) erheben. Die Wunschkennzeichengebühr und Vorwegzuteilungsgebühr ist zusammen mit der Zulassungsgebühr zu entrichten.

 

 

Wichtige Hinweise:

Die Reservierung des Kennzeichens nach der Außerbetriebsetzung zur Wiederzulassung des (selben) Fahrzeugs ist online nicht möglich. Diese ist nur sofort bei der Außerbetriebsetzung oder, wenn diese in einer auswärtigen Zulassungsbehörde erfolgt ist, am Tag der Außerbetriebsetzung telefonisch oder per E-Mail möglich.

 

Eine Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des künftigen Fahrzeughalters möglich. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Wunschkennzeichenreservierung gespeichert und selbstverständlich vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes kommen zur Anwendung. Nach erfolgter Wunschkennzeichenvergabe (Zulassung) werden die Daten gelöscht.

 

Wenn die Seite nicht geladen werden kann klicken Sie bitte den "Aktualisieren"-Button Ihres Browsers. Sollten sie Acrobat Reader Version 6.0x (oder darunter) auf ihrem PC installiert haben, kann es vorkommen, dass Sie die Reservierungsbestätigung nicht ausdrucken können. Bitte notieren Sie sich in diesem Fall das reservierte Kennzeichen. 

Hier können Sie Ihr Wunschkennzeichen reservieren

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