Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben ist erlaubnispflichtig.
Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich, es besteht jedoch eine Meldepflicht beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in die Werkverkehrsdatei.
- Informationen zum gewerblichen Güterkraftverkehr
- Erforderliche Unterlagen für Neu- und Wiedererteilung
- Güterverkehr - Antrag auf Erlaubnis/Lizenz
- Güterverkehr - Berichtigung der Erlaubnis/Lizenz
- Güterverkehr - Antrag auf Ersatzurkunde
- Güterverkehr - Antrag auf Ausstellung weiterer Ausfertigungen
- Güterverkehr - Wechsel Verkehrsleiter/Gesetzlicher Vertreter