Gewerblicher Güterkraftverkehr (GüKG)

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben ist erlaubnispflichtig.

Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich, es besteht jedoch eine Meldepflicht beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in die Werkverkehrsdatei.
 

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