Zuschüsse zur Förderung der Musik und bodenständigen Trachten
Online-Beantragung
Förderrichtlinie:
Der Landkreis Bad Kissingen gewährt an Verbände, Vereine und musikalische Vereinigungen Zuschüsse für die Beschaffung von anerkannten Mangelinstrumenten, Notenmaterial und original fränkischen Trachten mit einem Betrag von 10 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, max. 2.600 €.
Verfahren:
An das Landratsamt Bad Kissingen, Kreisfinanzverwaltung, ist ein formloser Antrag zu richten, der folgende Angaben enthalten muss bzw. dem folgende Unterlagen beizulegen sind:
- Unterschriebene Kostenzusammenstellung (Gesamtübersicht über die einzelnen Rechnungen)
- Kopien der Rechnungen
- Nachweis, dass es sich bei den Trachten um original fränkische Trachten handelt, insbesondere durch Vorlage eines Förderbescheids des Bezirks Unterfranken oder Bestätigung des Bezirks nach Vorlage von Bildern bei der dortigen Trachtenberatungs- und -forschungsstelle
- Bankverbindung
Eine abschließende Entscheidung über die vorliegenden Zuschussanträge trifft jeweils der Kulturausschuss des Kreistages in seiner letzten Sitzung am Ende eines Jahres.
Wir bitten Sie, den vollständigen Antrag bis spätestens 01.10. eines Jahres vorzulegen.
Hinweis:
Auch der Kreisjugendring Bad Kissingen (KJR) fördert die Beschaffung von Notenmaterial und anerkannten Mangelinstrumenten (nicht: original fränkische Trachten), grundsätzlich und regelmäßig mit einem höheren Fördersatz als der Landkreis selbst.
Nähere Informationen über die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung seitens des KJR (u.a. Altersstruktur des Vereins) sind auf der Homepage des KJR unter www.kjr-bad-kissingen.de abrufbar.
Es sei jedoch bemerkt, dass hinsichtlich der Förderung von beschafftem Notenmaterial und anerkannten Mangelinstrumenten eine Doppelförderung von KJR und Landkreis ausgeschlossen ist.
Zuschüsse zur Förderung von Kirchenrenovierungen
Förderrichtlinie:
Der Landkreis Bad Kissingen gewährt Zuschüsse zur Förderung von Innen- und Außenrenovierungen an Kirchen in Höhe von 5% der nachgewiesenen Gesamtkosten, max. 2.600 €.
Verfahren:
An das Landratsamt Bad Kissingen, Kreisfinanzverwaltung, ist jeweils nach Durchführung der Maßnahme ein formloser Antrag zu richten, der folgende Angaben enthalten muss bzw. dem folgende Unterlagen beizulegen sind:
- Unterschriebene Gesamtkostenaufstellung (Gesamtübersicht über die einzelnen Rechnungen)
- Kopien der Rechnungen
- ggf. weitere Dokumentationen wie Gutachten oder Verwendungsnachweis
- Finanzierungsplan mit Angaben zu weiteren Zuschüssen und zum Eigenanteil der Kirchenverwaltung
- Bankverbindung
Eine abschließende Entscheidung über die vorliegenden Zuschussanträge trifft jeweils der Kulturausschuss des Kreistages in seiner letzten Sitzung am Ende eines Jahres.
Wir bitten Sie, den vollständigen Antrag bis spätestens 1. Oktober eines Jahres vorzulegen.