Informationen zur Einlegung von Rechtsbehelfen


Elektronische Widerspruchseinlegung

Seit der Einführung von Art.3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), sowie der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte - ERVV VwG) und dem Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz - BayEGovG) besteht die Möglichkeit, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift, den Widerspruch auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form einzulegen.

Dies gilt in gleicher Weise für die unmittelbare Klageerhebung.
 

  1. Widerspruchseinlegung

    Für Widersprüche stehen am Landratsamt Bad Kissingen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
     
    1. Schriftlich oder zur Niederschrift

      Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

      Die Anschrift lautet:

      Landratsamt Bad Kissingen
      Obere Marktstraße 6
      97688 Bad Kissingen

       
    2. Elektronisch

      Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.

      Zulässig ist am Landratsamt Bad Kissingen in elektronischer Form nur:

      Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs.5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs.1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:

      landratsamt-badkissingen@by.de-mail.de

      Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!
       
  2. Klageerhebung

    Nähere Informationen zur elektronischen Erhebung von Klagen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

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