Elektronische Widerspruchseinlegung
Seit der Einführung von Art.3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG), sowie der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (E-Rechtsverkehrsverordnung Verwaltungsgerichte - ERVV VwG) und dem Inkrafttreten des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz - BayEGovG) besteht die Möglichkeit, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift, den Widerspruch auch elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form einzulegen.
Dies gilt in gleicher Weise für die unmittelbare Klageerhebung.
- Widerspruchseinlegung
Für Widersprüche stehen am Landratsamt Bad Kissingen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift lautet:
Landratsamt Bad Kissingen
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
- Elektronisch
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.
Zulässig ist am Landratsamt Bad Kissingen in elektronischer Form nur:
Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs.5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs.1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
landratsamt-badkissingen@by.de-mail.de
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist nicht zulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!
- Schriftlich oder zur Niederschrift
- Klageerhebung
Nähere Informationen zur elektronischen Erhebung von Klagen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).