Bauleitplanung, Raumordnung und Landesplanung


Bauleitplanung

Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sowie sonstige städtebauliche Satzungen werden von den Gemeinden aufgestellt oder geändert, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern.

Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Im Aufstellungsverfahren wird u. a. das Landratsamt zu verschiedenen fachlichen Belangen (z. B. Naturschutz, Wasserrecht und Städtebau) gehört und ist teilweise auch Genehmigungsbehörde. Die Koordinierung der Beteiligung, die Beratung der Gemeinden, Planer und Bürger und die Genehmigung von Flächennutzungs- und bestimmten Bebauungsplänen ist Aufgabe des Sachgebietes 40 - Bauservice.  

Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Flächennutzungsplan: umfasst das gesamte Gemeindegebiet; trifft für die Bürgerinnen und
    den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen (vorbereitender Bauleitplan)
     
  • Bebauungsplan: wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und beschränkt sich auf einzelne Teile des Gemeindegebiets; dieser enthält für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können (verbindlicher Bauleitplan)    

Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dies bedeutet, dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf. Der Flächennutzungsplan ist eine Art Übersichtsplanung über die gesamte Gemeinde. Im Bebauungsplan können spezielle Festsetzungen erfolgen, z. B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung und über überbaubare Grundstücksflächen. Daneben können z. B. auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.

Ob ein bestimmtes Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und welche Festsetzungen gelten, die einzuhalten sind, erfahren Sie am besten bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.


Raumordnung und Landesplanung

Raumordnung und Landesplanung ist die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Planung und Ordnung des Raumes. Ihre planerischen Vorgaben (Grundsätze, Ziele, sonstige Erfordernisse) gelten in erster Linie für die Verwaltung. Die Umsetzung in den Gemeinden erfolgt durch die Bauleitplanung.

Die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm Bayern) erhalten also gegenüber dem Bürger erst durch vermittelnde Planungsakte oder Fachgenehmigungen (z. B. Bebauungsplan, Baugenehmigung im Außenbereich, Planfeststellungsverfahren) Verbindlichkeit. Sie sind aber eine zuverlässige Orientierungshilfe zur Absicherung und Einbindung für die raumbezogenen Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaftsunternehmen.


Regionalplan Main-Rhön  

Der Landkreis Bad Kissingen ist Mitglied des Planungsverbandes Main-Rhön.

Das Planungsgebiet der Region Main-Rhön umfasst die kreisfreie Stadt Schweinfurt sowie die vier Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt (mit den jeweils kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden). 

Der Regionalplan hat die Aufgabe, die Ziele im Landesentwicklungsprogramm Bayern für das Gebiet einer Region und ihre Teilräume zu konkretisieren.  

Der Regionalplan hat als überörtliche und zusammenfassende Planung rahmensetzenden Charakter. Die Ziele des Regionalplans werden textlich und kartographisch festgelegt.  

Die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung müssen ihre Bauleitpläne an diese staatlichen Ziele anpassen.  

Den Regionplan Main-Rhön finden sie hier.

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