Die Bauausführung

Bei der Ausführung des Bauvorhabens übernimmt der Bauherr verschiedene Verpflichtungen. Jedem Bescheid können Bedingungen, Auflagen, Vorbehalte oder Hinweise beigefügt sein, die vom Bauherrn beachtet werden müssen.

Der Beginn, die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach Unterbrechung von mehr als sechs Monaten sowie die Aufnahme der Nutzung sind dem Bauamt rechtzeitig vorher mitzuteilen. Der Baugenehmigung sind hierfür entsprechende und vorbereitete Formulare beigefügt. Im Freistellungsverfahren werden Ihnen diese Formulare ebenfalls vorab übersandt.

Sofern öffentliche Straßenflächen für die Durchführung der Baumaßnahme in Anspruch genommen werden oder eine Absperrung errichet werden soll, muss hierfür eine Sondererlaubnis bei der zuständigen Straßenbaubehörde eingeholt werden.

zurück