Verstärkte Maßnahmen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest

Nachdem bei einem Wildschwein im hessischen Landkreis Groß-Gerau der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, hat das Bayerische Umweltministerium verstärkte Maßnahmen ergriffen. Zur Früherkennung und Vorbeugung der Verschleppung der Tierseuche müssen im Landkreis Bad Kissingen ab sofort sämtliche Wildschweine, die in Revieren westlich der Autobahn A7 erlegt werden, auf ASP untersucht werden (Allgemeinverfügung 18. Juni 2024). Dazu entnehmen die Jäger und Jägerinnen (Jagdausübungsberechtigte) eine Blutprobe und geben diese zusammen mit einem entsprechenden Untersuchungsantrag beim Veterinäramt ab. Neben gesund erlegten Tieren müssen auch solche mit möglichen Krankheitsmerkmalen und verendet aufgefundene Tiere untersucht werden.

Für Menschen ungefährlich

Das Fleisch der erjagten Tiere darf erst nach Übermittlung eines negativen Testergebnisses in Verkehr gebracht werden. Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich, denn das Virus wird nicht auf Menschen übertragen. Selbst vom Verzehr von infiziertem Schweinefleisch geht kein gesundheitliches Risiko aus. Die Seuche befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für diese Tiere verläuft eine Infektion fast immer tödlich. Die Übertragung des Virus kann direkt von Tier zu Tier - im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen erfolgen.

Schweinhhalter müssen ihren Betrieb schützen

Schweinehalter sind dringend aufgefordert, ihren Betrieb zu schützen und ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Das Veterinäramt wird hierzu Kontrollen durchführen. Eine Schutzmaßnahme ist der konsequente Kleidungs- und Schuhwechsel vor und nach dem Betreten von Ställen. Die wildschweinsichere Umzäunung der Schweinehaltung ist für größere schweinehaltende Betriebe sowie für Auslauf- und Freilandhaltungen vorgeschrieben, macht aber auch bei kleineren Betrieben Sinn.  Eingezäunt werden muss alles, was mit der Schweinhaltung zu tun hat. Das Veterinäramt hilft bei Fragen zur Gestaltung der Zäune weiter.

Speisereste nur in verschließbaren Müllbehältern entsorgen

Auch über kontaminiertes Material wie landwirtschaftlich genutzte Geräte, Futtermittel, Speiseabfälle, Kleidung, oder Jagdutensilien kann eine Übertragung erfolgen. Da das Virus in hohen Konzentrationen im Blut infizierter Schweine enthalten ist, sind unbehandeltes Fleisch und unbehandelte Fleischerzeugnisse, die von infizierten Schweinen stammen für andere Schweine besonders ansteckend. Auch an Kadavern von verendeten Schweinen können sich gesunde Schweine infizieren. Alle Bürgerinnen und Bürger können bei der Eindämmung und Prävention helfen: Infiziertes Fleisch oder Wurst ist zwar für Menschen ungefährlich, aber weggeworfene Speisereste beispielsweise an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und können die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Daher sollten Speisereste nur in verschließbaren Müllbehältern entsorgt werden!

Die Allgemeinverfügung ist im Sonderamtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen am 18.06.2024 veröffentlicht worden. Für Fragen steht Ihnen das Veterinäramt Bad Kissingen zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.
 

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