Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist zuständig für:
- Einbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsausweise
- Paß- und Melderecht
Einbürgerungen
Anträge auf Einbürgerungen erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung einen Termin zu vereinbaren, um zu klären, inwieweit die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen.
Staatsangehörigkeitsausweise
Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhalten Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.
Formulare:
- Antrag Negativbescheinigung
- Merkblatt Einbürgerung
- Merkblatt Negativbescheinigung
- Merkblatt Staatsangehörigkeitsausweis