Feuerwehrwesen
Aufgaben der Feuerwehr:
Jede Gemeinde unterhält mindestens eine eigene Feuerwehr. Jeder kennt diese Einrichtung und erkennt die Einsatzkräfte in ihrem markanten Outfit und mit ihren roten Fahrzeugen.
Weniger bekannt ist die ganze Aufgabenfülle unserer gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren. Denn sie erfüllen nicht nur ihre klassische Aufgabe der Brandbekämpfung, obwohl dies angesichts der vielfältigen Brandgefahren in unserer technischen Welt auch weiterhin die zentrale Aufgabe bleiben wird. Daneben spielt die technische Hilfeleistung in vielerlei Formen eine wichtige Rolle (z. B. Hilfe nach Verkehrsunfällen, Rettung von Personen u.v.m.).
Dies alles leisten im Landkreis Bad Kissingen ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit ihren Führungskräften, die unentgeltlich viel Freizeit für ihre Mitbürger opfern.
Feuerwehren im Landkreis Bad Kissingen:
Die Feuerwehren im Landkreis Bad Kissingen rückten im Jahre 2023 zu rund 2.800 Einsätzen aus und brachten dem Bürger nicht nur schnelle, sondern auch fachkompetente Hilfe in Not und Gefahr. Durch die 109 gemeindlichen Feuerwehren und eine Werksfeuerwehr mit insgesamt rund 4.900 ehrenamtlichen Einsatzkräften war es möglich, dass die Hilfe nicht nur flächendeckend, sondern auch innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 10 Minuten an allen Schadensstellen im Landkreis geleistet werden konnte. Mit dieser Jahresbilanz sind die Feuerwehren ein wichtiger Eckpfeiler für Sicherheit im Landkreis Bad Kissingen.
In der heutigen Zeit leben wir in einer hochtechnisierten Gesellschaft, die immer höhere Anforderungen v.a. an die Bereiche Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung stellt.
Um diesen Anforderungen jederzeit gerecht werden zu können, bedarf es sorgfältiger Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden und regelmäßiger Übung. Dies wird von den gemeindlichen Feuerwehren in der Regel selbständig durch Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen in Angriff genommen. Darüber hinaus finden überörtliche Übungen statt, die ggf. von mehreren Feuerwehren gemeinsam, aber auch unter Beteiligung und Koordination durch die Kreisbrandinspektion und/oder das Landratsamt durchgeführt werden. Zur Unterstützung und Ausbildung der Feuerwehren unterhält der Landkreis Bad Kissingen zudem ein eigenes Atemschutzzentrum mit Übungsstrecke.
Kreisbrandinspektion und Landratsamt:
Im Feuerwehrwesen steht die Kreisbrandinspektion mit dem Kreisbrandrat und den Kreisbrandinspektoren an der Spitze dem Landratsamt beratend zur Seite. Sie überwachen das Feuerwehrwesen im Landkreis, beraten die Feuerwehren im Landkreis und tragen zu Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden bei. Der Kreisbrandrat unterstützt fachlich das Landratsamt in der Bearbeitung der Förderungsanträge der Gemeinden bei Beschaffung der Ausrüstung und der Fahrzeuge ihrer Feuerwehren. Gemeinsam erstellen Landratsamt und Kreisbrandinspektion auch die Alarmplanung für den gesamten Landkreis inklusive der Autobahnen und der Eisenbahn. Das Landratsamt unterstützt die Feuerwehren ebenfalls beratend (v.a. im Bereich der Beschaffungen und Förderungen) und ist Mittler zwischen Innenministerium, Bezirksregierung und den Feuerwehren. Ihm obliegt u.a. auch die rechtliche Aufsicht, die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, das Führen von Statistiken und die regelmäßige Weiterleitung von Informationen.
Kreisbrandrat:
Atemschutzzentrum:
Seit 1988 betreibt der Landkreis Bad Kissingen ein eigenes Atemschutzzentrum mit 2 hauptamtlichen Mitarbeitern. Die kurz „Atemschutzzentrum“ (ATZ) genannte Einrichtung besteht aus einem Ausbildungszentrum mit Atemschutzübungsstrecke und einer Atemschutzwerkstatt. Die Anschrift lautet:
Weitere Informationen:
Weitere Informationen gibt es beim Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. oder beim Kreisfeuerwehrverband Bad Kissingen e. V.
Viele Feuerwehren haben auch schon eine eigene Homepage eingerichtet und geben darin weitere Hinweise.
Zivil- und Katastrophenschutz
Zivil- und Katastrophenschutz sind staatliche und kommunale Aufgaben, mit denen der Bürger außerhalb von Krisensituationen und Großschadenslagen i.d.R. wenig Berührung hat. Meistens erfahren wir von diesen Ereignissen im Rundfunk und Fernsehen. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, wie schnell und unerwartet eine Stadt oder Gemeinde, ja ein Landkreis oder eine Region auch in unserem Land betroffen sein kann. Denken wir an Hochwasser, Großbrände, Explosionen, Zugunglücke, Flugzeugabstürze.
Aufgaben und Befugnisse:
Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Es verpflichtet staatliche Behörden, alle Kommunen und weitere Institutionen in Bayern zur Hilfe. Insbesondere ist diese Hilfe zu leisten von der Polizei, den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Ferner leisten auf Anforderung Kräfte des Bundes und anderer Länder Katastrophenhilfe. Sogar Privatpersonen können zu Dienst- Sach- und Werkleistungen herangezogen werden.
Katastrophenschutzbehörde auf Landkreisebene ist das Landratsamt. Es hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung der an der Gefahrenabwehr Beteiligten sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Katastrophenschutz beginnt daher nicht erst im Krisenfall, sondern ist eine laufende Aufgabe zur Vorbereitung auf die Krise.
Einsatzleitung und Führung:
Das Landratsamt Bad Kissingen bestellt für die Wahrnehmung seiner Aufgaben am Schadensort Fachpersonal als Örtliche Einsatzleiter (ÖEL). Der Örtliche Einsatzleiter koordiniert und trifft die notwendigen Entscheidungen vor Ort. Er ist gegenüber allen Beteiligten weisungsbefugt. Zur Seite steht ihm eine Unterstützungsgruppe (UG-ÖEL). Gleichzeitig tritt im Landratsamt Bad Kissingen die sogenannte Führungsgruppe Katastrophenschutz zusammen, die die politische und administrative Führung des Einsatzes übernimmt (FüGK). Um sich von kompetenter Seite beraten zu lassen, kann sie je nach Schadenslage Fachleute hinzuziehen. Soweit die im Landkreis Bad Kissingen vorhandenen Kräften nicht ausreichen, kann auf dem Wege der Amtshilfe von außerhalb Unterstützung hinzugezogen werden. Ein ähnliches Potential wie im Katastrophenfall ist auch bei größeren Schadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle einsetzbar.
Was ist eigentlich eine Katastrophe?
Wenn das Gesetz von einer Katastrophe spricht, meint es etwas anderes als der tägliche Sprachgebrauch. Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet ursprünglich Umkehrung, Zusammenbruch, plötzlicher Wandel, und zwar zum Schlechteren. Das Gesetz meint damit eine so große Gefahr oder Not oder einen so schweren Unglücksfall, dass Hilfe und Schutz nur dann wirksam gewährt werden können, wenn die dazu berufenen Behörden, Dienststellen und Hilfsorganisationen unter einheitlicher Leitung zusammenarbeiten.
Dabei wird zwischen technischen Katastrophen (z.B. Explosionen, Brände, Freiwerden von Gefahrenstoffen) und Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Sturm oder gar Erdbeben) unterschieden. Gemeinsam ist diesen Schadensereignissen, dass sie in der Regel unvorhergesehen eintreten und so schnell ablaufen, dass sofort gehandelt werden muss.
Bürgertelefon:
Im Katastrophenfall wird im Landratsamt Bad Kissingen ein Bürgertelefon eingerichtet. Die Nummer wird jeweils aktuell auf dieser Homepage und über die lokalen Medien bekannt gegeben.
Selbstschutz:
Katastrophen oder ähnlich schwere Schadens- und Gefahrenlagen ereignen sich meistens überraschend. Der Bürger hat dann keine oder nur wenig Zeit, um sich auf die Notlage einzustellen. Er kann und sollte aber im Vorfeld – je nach persönlichen Verhältnissen – selbst einiges tun, um für eine Krisensituation vorbereitet zu sein. So gibt es eine ganze Reihe von Empfehlungen, die helfen können, im Krisenfall zu überleben oder eine Krise leichter zu bestehen. Diese Empfehlungen zum Selbstschutz reichen von der Einrichtung eines verhältnismäßig sicheren Schutzraumes bis zur Anlegung eines sinnvollen Lebensmittelvorrates und zur Vorhaltung bestimmter technischer Geräte. Von großer Bedeutung ist hier auch die nachbarschaftliche Hilfeleistung in Not und Gefahr.
Wer mehr zu diesem Thema erfahren will, kann sich an den Zivil- und Katastrophenschutz beim Landratsamt Bad Kissingen wenden oder sich von seiner örtlichen Feuerwehr beraten lassen.
Wichtige Links Katastrophenschutz:
- https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/index.php
- http://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html
- https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/KontrolleRisikomanagement/_Texte/DossierKontrolleUndRisikomanagement.html;jsessionid=7446DA936E48D31898C2ADA943A9A006.2_cid358?nn=310342¬First=true&docId=378706
- http://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
- http://www.hnd.bayern.de/