Der Erwachsenenfischereischein kann grundsätzlich nur nach bestandener Fischerprüfung erteilt werden. Neben der Anmeldung ist die Vollendung des 12. Lebensjahres, sowie der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs zur Teilnahme an der Fischerprüfung notwendig. Der Erwachsenenfischereischein wird auf Antrag und grundsätzlich mit unbeschränkter Geltungsdauer erteilt (Fischereischein auf Lebenszeit). Dieser Fischerschein kann mit Vollendung des 14. Lebensjahres (ab dem 14. Geburtstag) beantragt und auch erteilt werden. Ausgestellt wird der Fischereischein von der Wohnsitzgemeinde. Der Fischereischein auf Lebenszeit kann auf Antrag auch jeweils mit einer Geltungsdauer von 5 Jahren erteilt werden.
Kosten des Fischereischeins auf Lebenszeit:
- Die Verwaltungsgebühr für den Fischereischein beträgt 35,00 €.
- Beim Erwerb des Fischereischeins auf Lebenszeit kann zwischen der einmaligen Zahlung der insgesamt anfallenden Fischereiabgabe und einem Fünfjahresbeitrag gewählt werden.
Für 5 Jahre sind hierbei 40,00 € zu zahlen;
Die lebenslange Abgabe richtet sich nach dem Lebensalter und ist aus folgender Übersicht zu ersehen:- von 14 bis 22 Jahre 300,00 €
- von 23 bis 27 Jahre 288,00 €
- von 28 bis 32 Jahre 256,00 €
- von 33 bis 37 Jahre 224,00 €
- von 38 bis 42 Jahre 192,00 €
- von 43 bis 47 Jahre 160,00 €
- von 48 bis 52 Jahre 128,00 €
- von 53 bis 57 Jahre 96,00 €
- von 58 bis 62 Jahre 64,00 €
- von 63 bis 67 Jahre 32,00 €
- ab 68 Jahre fällt keine Fischereiabgabe mehr an