Amtsärztlicher Dienst

Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Bad Kissingen erstellt Gutachten und Zeugnisse im Auftrag von Behörden und Dienststellen des Landkreises und im Landkreis Bad Kissingen, des Freistaates Bayern und des Bundes. Zusätzlich werden Gutachten zu bestimmten Anlässen auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern erstellt. Der amtsärztliche Dienst arbeitet unabhängig und verknüpft ärztlichen Sachverstand mit dem Verständnis für verwaltungsrechtliche Hintergründe.

Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes Bad Kissingen führt aufgrund der in Bayern geregelten örtlichen Zuständigkeit grundsätzlich bei Personen durch, die ihren Haupt- bzw. Erstwohnsitz im Landkreis Bad Kissingen haben (sogenanntes Wohnortsprinzip). In anderen Fällen wird auf das entsprechend zuständige Gesundheitsamt verwiesen.

Der amtsärztliche Dienst erstellt auf Grundlage verschiedener Gesetze und Verwaltungsvorschriften medizinische Gutachten und Zeugnisse. Hierzu zählen u. a.:

  • Einstellungsuntersuchungen für Beamte
  • Amtsärztliche Gutachten zur Vorlage bei der Beihilfe
  • Amtsärztliche Gutachten zur Dienst-/Arbeitsunfähigkeit für Beamte/Beschäftigte im öffentl. Dienst
  • Amtsärztliche Gutachten bei Dienstunfall
  • Schulärztliche Untersuchungen
  • Amtsärztliche Gutachten im Rahmen von Prüfungsfähigkeit und zum Nachteilsausgleich
  • Amtsärztliche Gutachten im Rahmen des Asyl- und Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Amtsärztliche Gutachten im Rahmen der Sozialgesetzgebung
  • Amtsärztliche Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung wird eine Impfberatung angeboten.

Die Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Terminvereinbarung unter 0971/801-8100.


Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie zur amtsärztlichen Untersuchung folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Gutachtensauftrag (wenn vorhanden)
  • Medizinische Befundberichte (wenn vorhanden)  zu aktuellen und zurückliegenden Erkrankungen, Operationen, stationären Maßnahmen usw.
  • Zu bestimmten Untersuchungsanlässen ist ein ärztliches Attest erforderlich (hierauf werden Sie bei Terminvereinbarung hingewiesen)
  • Impfbuch


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amtsärztlichen Dienstes:

Dr. med. I. Baumgart
S. Renninger

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