Neben der Versicherungsbestätigung werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- bei der erstmaligen Ausstellung des Jagdscheines
- den Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
- Lichtbild
- bei der Verlängerung des Jagdscheines
- das Jagdscheinheft
- wenn ein neues Jagdscheinheft nötig ist, ein Paßbild
Für Antragsteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten zusätzliche Vorschriften (bitte anfragen).
Download:
Gebühren und Jagdabgabe
Online-Antragstellung:
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (§ 15 BJagdG)