Wenn ein Jagdschein ausgestellt bzw. verlängert werden soll, ist für die beantragte Gültigkeitsdauer eine Jagdhaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von € 500.000,- für Personen- und € 50.000,- für Sachschäden abzuschließen. Hierüber ist eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen; die Vorlage einer Kreditkarte, die eine entsprechende Versicherung einschließt, ist nicht ausreichend.
Ohne eine solche Bestätigung kann ausnahmslos kein Jagdschein ausgestellt oder verlängert werden.
Neben der Versicherungsbestätigung werden noch folgende Unterlagen benötigt:
- bei der erstmaligen Ausstellung des Jagdscheines
- den Nachweis über das Bestehen der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)
- Lichtbild
- bei der Verlängerung des Jagdscheines
- das Jagdscheinheft
- wenn ein neues Jagdscheinheft nötig ist, ein Paßbild
Für Antragsteller, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gelten zusätzliche Vorschriften (bitte anfragen).
Download:
Gebühren und Jagdabgabe