Was sind Jagdreviere?
Wie unterscheidet man Jagdreviere?
Sicherlich haben Sie schon die eine oder andere Diskussion miterlebt, bei der es darum ging, wer wo bei wem die Jagd ausübt.
Um Ihnen etwas „Fachwissen“ an die Hand zu geben, wurden die nachstehenden Erläuterungen ausgearbeitet.
Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.
Es ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und darf nur in Jagdbezirken ausgeübt werden.
Diese Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke (in Bayern Eigenjagdreviere) oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (in Bayern Gemeinschaftsjagdreviere).
Eigenjagdreviere werden gebildet von zusammenhängenden Grundflächen mit einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 81,755 ha, die im Eigentum ein- und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen.
Gemeinschaftsjagdreviere werden gebildet von zusammenhängenden land-, forst- und fischereiwirt-schaftlich nutzbaren Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdrevier gehören. Die Mindestgröße beträgt hierbei 250 ha.
Die Eigenjagdreviere werden oft vom Eigentümer in eigener Regie bejagt.
Eine Ausnahme bilden hier die Eigenjagdreviere, die im Eigentum der Gemeinden stehen. Diese sind in der Regel an einheimische Jäger verpachtet.
Die Gemeinschaftsjagdreviere werden von den Jagdgenossenschaften verpachtet, wobei hier nicht nur einheimische Jäger zum Zug kommen. Dies liegt daran, dass nicht aus dem Kreis kommende Jäger oftmals höhere Beträge für die Pacht einer Jagd als einheimische Jäger bieten.
Neben den Eigenjagd- und Gemeinschaftsjagdrevieren gibt es noch bejagbare Flächen, die im Eigentum des Freistaates Bayern oder des Bundes stehen. Diese werden dann von den Bundesforstämtern bzw. den Bayerischen Staatsfosten in eigener Regie bewirtschaftet.
Die Jagdreviere sind Hegegemeinschaften zugeordnet.
Hegegemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von zusammenhängenden Jagdrevieren.
Im Landkreis Bad Kissingen existieren 16 Niederwild-Hegegemeinschaften (hier ist Rehwild die Hauptwildart) und eine Hochwildhegegemeinschaft (hier gibt es neben dem Rehwild noch Rotwild). Dabei ist zu beachten, dass die 57 Reviere, die einer Hochwild-Hegegemeinschaft angehören, gleichzeitig auch einer Niederwildhegegemeinschaft zugeordnet sind.
Insgesamt gibt es im Landkreis Bad Kissingen 250 Jagdreviere, die der Aufsicht der Unteren Jagdbehörde unterliegen.