Bayerische Tierseuchenkasse; Tierbestandsmeldung und Beitragszahlung

TSKDie Bayerische Tierseuchenkasse ist eine staatliche Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Tierseuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen in Bayern. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Gesetzlich Meldepflichtige Tierarten (landwirtschaftlich, wie auch privat) in Bayern:

Rinder
Schweine
Pferde
Schafe
Hühner
Truthühner

Die Meldepflicht tritt ab dem ersten Tier, das am Stichtag 1. Januar in Bayern gehalten wird, ein.

Gesetzliche Beitragspflicht:
Es handelt sich um einen Jahresbeitrag, der aufgrund der Tierzahlmeldung von der Bayerischen Tierseuchenkasse erhoben wird.
Beitragspflicht besteht ab dem ersten Tier: Für jeden Tierbestand beträgt der Mindestbeitrag 9,00 €. Er wird erhoben, sofern der zu erhebende Gesamtbeitrag unter dem Mindestbetrag liegt.

Alle Informationen und Formulare sind aktuell und übersichtlich auf der Homepage unter www.btsk.de zu finden.
 

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