Seit dem 01.01.2023 gelten neue Regelungen zum Tierarzneimittelrecht, insbesondere zum nationalen Antibiotikaminimierungskonzept.
Tierärzte/-ärztinnen müssen alle Antibiotikaverwendungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten in einer Datenbank melden.
Nähere Informationen finden praktizierende Tierärzte/-innen HIER sowie unter folgendem Link:
www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
Weitere Informationen:
- FAQs Antibiotikaverwendungsmeldung Tierarzt
- Anleitung zur Eingabe antibakteriell wirksamer Substanzen für Tierärzte/benannte Dritte