Änderungen im Tierarzneimittelrecht – Informationen für Tierärzte/-ärztinnen

Seit dem 01.01.2023 gelten neue Regelungen zum Tierarzneimittelrecht, insbesondere zum nationalen Antibiotikaminimierungskonzept.

Tierärzte/-ärztinnen müssen alle Antibiotikaverwendungen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten in einer Datenbank melden.

Nähere Informationen finden praktizierende Tierärzte/-innen HIER sowie unter folgendem Link:
www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de
 

Weitere Informationen:

 

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