Der Tierhandel wird geregelt durch die:
- Viehverkehrsverordnung
- Tierschutztransportverordnung
- Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
Viehverkehrsverordnung
Eine Zulassung ist notwendig - genaue Angaben zu:
- Viehhandelsunternehmen
- Transportunternehmen
- Sammelstellen
Insbesondere werden Angaben zu Kontrollbüchern, Reinigung und Desinfektion, Abwasserbeseitigung, Lagerflächen für Dung, Befestigung von Wegen und Plätzen aufgelistet.