Informationen für die Prüfung zum Hundeausbilder nach § 11 Tierschutzgesetz

Wer gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbilden oder Tierhalter bei der Ausbildung ihrer Hunde anleiten will („Hundetrainer“), benötigt eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz.

Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens, insbesondere des erforderlichen Fachgesprächs, finden Sie hier.

Das entsprechende Antragsformular bitte unterschrieben im Original einschließlich der darin aufgeführten Unterlagen am Veterinäramt einreichen.

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