Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung DSGVO

Datenschutz-Allgemein Informationspflichten gemäß Art 13 und 14 DSGVO
Besondere Hinweise Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Hier finden Sie eine Übersicht der Informationspflichten gemäß Art. 13 & 14 DSGVO der durchgeführten Verwaltungsprozesse nach Fachabteilungen

 



Verantwortlich für den Inhalt sind die Stabsstellen und Sachgebiete.

Form und Nachweis der Informationspflichten

Die DSGVO fordert in Artikel 12 DSGVO insbesondere transparente Informationen.

Eine Behörde muss, wenn personenbezogene Daten einer Person von ihr verarbeitet werden,

  • die Verarbeitungstätigkeit,
  • den Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage,
  • die Kategorien der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten,
  • die Kategorien der betroffenen Personen Kategorie der Empfänger, denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden
  • Vorgesehene Fristen für die Löschung (Vernichtung) der verschiedenen Datenkategorien

der betroffenen Person mitteilen.

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