Tierseuchenrecht

Das Veterinäramt am Landratsamt Bad Kissingen ist zuständig in allen Angelegenheiten des Tierseuchenrechts.

Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind das Tierseuchengesetz (TierSG) und eine Reihe von Verordnungen.

Tierseuchen sind übertragbare Krankheiten, die auf natürlichem Wege mittelbar oder unmittelbar übertragen werden und vermehrt am gleichen Ort zur gleichen Zeit auftreten können. Die Bekämpfung (Abwehr und Unterdrückung) von Seuchen dient sowohl dem Schutz der Tiere als auch dem der Menschen. Viele bei Tieren auftretende übertragbare Krankheiten gefährden auch die Gesundheit des Menschen (Zoonosen).

Die Staatl. Bekämpfung von Tierseuchen ist in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt.

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