Informationsgespräch:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Sie über die wesentlichen Förder- und Darlehensbedingungen in einem persönlichen Informationsgespräch informieren müssen. Vereinbaren Sie deshalb frühzeitig einen Termin mit uns.
Bei der Planung:
Es können nur angemessen große und wirtschaftlich geplante Wohnungen gefördert werden. Deshalb sind bestimmte Wohnflächengrenzen zu beachten. Auch besonders aufwändige Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die zulässige Wohnfläche ist von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig. Größere Wohnflächen gelten bei weiterem Kinderwunsch, für Schwerbehinderte oder bei einem beruflich erforderlichen Arbeitszimmer.
Hinsichtlich des Baubeginns bzw. Vertragsabschlusses:
Nicht gefördert wird Wohnraum, wenn vor der Bewilligung des Baudarlehens mit seinem Bau begonnen oder für ihn ein Kaufvertrag oder ein Kaufanwartschaftsvertrag über den Erwerb als Kaufeigenheim oder Kaufeigentumswohnung geschlossen wurde.
Achtung:
Als Vorhabensbeginn gelten bereits
- der Aushub des Mutterbodens bzw.
- der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (etwa für ein Fertighaus).
- der bereits vollzogene Grunderwerb, der nur mit Hilfe der beantragten Fördermittel finanzierbar ist.
Bitte setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit Ihrem Landratsamt in Verbindung.
Kein Rechtsanspruch:
Auf die Gewährung der Förderungsmittel besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.