Wer ist wohnberechtigt?

Um eine Sozialwohnung anmieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Hierfür müssen Sie einen formblattgebundenen Antrag stellen.

Im Landratsamt werden dann die Voraussetzungen geprüft, ob Sie zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt sind.

Maßgeblich ist vor allem

  • das Gesamteinkommen des Wohnungssuchenden und ggf. seiner Familienangehörigen
  • die Wohnungsgröße der Sozialwohnung.

Eine Zuweisung von Sozialwohnungen erfolgt im Landkreis Bad Kissingen nicht.

Nähere Auskünfte für den Landkreis Bad Kissingen, ohne Stadtbereich Bad Kissingen, erhalten Sie bei:

Landratsamt Bad Kissingen
Frau Kerstin Bühner
Von-Hessing-Str. 5
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/801-4130
Fax: 0971/801-774130

Ansprechpartnerin für den Stadtbereich Bad Kissingen:

Stadt Bad Kissingen
Frau Hippler
Rathausplatz 4
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971/807-3110

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