Anlagengenehmigung:
Die untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Bad Kissingen ist zuständig für die Zulassung von Anlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) bedürfen.
Der Staat stellt solche Anlagen, die potentiell umweltschädlich sein können, unter den Vorbehalt einer behördlichen Genehmigung.
Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
Zu diesen Anlagen gehören beispielsweise: Abfallläger, Asphaltmischanlagen, Steinbrüche, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen, Motorsportanlagen etc.
Öffentliche Bekanntmachungen:
- Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung über die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung:
Firma Grünig KG, Häuserschlag 8, 97688 Bad Kissingen
Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG vom 17.01.2022
- Öffentliche Bekanntmachung von immissionsschutzrechtlichen Vorhaben:
- Firma Grünig KG, Häuserschlag 8, 97688 Bad Kissingen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 i. V. m. § 10 Abs. 3 BImSchG vom 17.01.2022 - Firma Grünig KG, Häuserschlag 8, 97688 Bad Kissingen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21 a Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) sowie § 27 Abs. 1 UVPG vom 02.03.2022 - Firma Grünig KG, Häuserschlag 8, 97688 Bad Kissingen
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 16 i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG i. V. m. § 21 a Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) sowie § 27 Abs. 1 UVPG vom 30.06.2022
- Firma Grünig KG, Häuserschlag 8, 97688 Bad Kissingen
- Öffentliche Bekanntmachungen gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie:
- Mineralölhandel Hans Schmidt GmbH & Co. KG
-
Rhönschotter GmbH
- Theodor Herbert GmbH & Co. KG
- Öffentliche Bekanntmachung von immissionsschutzrechtlichen Erörterungsterminen:
derzeit keine
Anlagenüberwachung:
Das Landratsamt Bad Kissingen hat als Genehmigungsbehörde die Durchsetzung der nach dem BImSchG vorgegebenen Verpflichtungen der Anlagenbetreiber zu überwachen.
Aus der Reihe der nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen fallen einige Anlagen wegen ihrer besonderen Umweltrelevanz unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrie-Emissions-Richtlinie). Diese Anlagen sind im Anhang der 4. BImSchV mit einem E gekennzeichnet. Die Einstufung als E-Anlage hat vor allem Auswirkungen auf die Überwachung der Anlagen. So sind für die sogenannten E-Anlagen insbesondere ein Überwachungsplan und Überwachungsprogramm zu erstellen.
- Überwachungsplan der Regierung von Unterfranken:
Der Überwachungsplan wurde von der Regierung von Unterfranken erstellt
und kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Überwachungsplan der Regierung von Unterfranken
- Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen:
Das aus dem Überwachungsplan entwickelte Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Überwachungsprogramm des Landratsamtes Bad Kissingen
Rechtsgrundlagen:
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV)
- Richtlinie 2010/75/EU (Industrie-Emissions-Richtlinie)
Umsetzung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV):
Kontakt:
- rechtlich:Herr Florian Memmel
- fachlich:Herr Dieter FuchsHerr Johannes Eichhorn
Beratung und Bearbeitung von Beschwerden, sofern dies im öffentlichen Interesse geboten ist:
Unter Immissionsschutz versteht man die Maßnahmen zur Verhinderung schädlicher Immissionen. Diese Maßnahmen sind zum Teil in Gesetzen und Verordnungen, die unmittelbar anzuwenden und zu beachten sind, festgelegt oder in Verwaltungsvorschriften, die erst durch eine Festlegung in einem Bescheid Rechtskraft erlangen.
Die Immissionen werden in folgende Bereiche unterschieden:
Luftreinhaltung:
- Gerüche z.B. Tierhaltung, Lösemittel
- Luftschadstoffe z.B. Feuerungsanlagen
Lärmschutz:
- Gewerbelärm
- Verkehrslärm
- Sport- und Freizeitlärm
Strahlenschutz:
- Mobilfunk
- Radioaktivität
- Licht
- Wärme
Erschütterungen:
- Sprengungen
Rechtsgrundlagen:
- Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (z. B. Gebäudeheizungen)
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (z.B. Rasenmäher, Laubbläser)
Downloads / Links:
- Tierbestände in der Landwirtschaft
- Betriebszeiten Gartengeräte & Brennholz
- Verbrennung pflanzlicher Abfälle
- Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen
Kontakt:
Für die Bereiche:
Aura Bad Bocklet Bad Kissingen (nur Stadtteile) Burkardroth Euerdorf Maßbach Münnerstadt Nüdlingen Oberthulba (Hassenbach, Oberthulba, Schlimpfhof, Wittershausen) Oerlenbach Ramsthal Rannungen Sulzthal Thundorf |
Herr Dieter Fuchs
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Bad Brückenau Bad Kissingen (nur Innenstadt) Elfershausen Fuchsstadt Geroda Hammelburg Motten Oberleichtersbach Oberthulba (Frankenbrunn, Hetzlos, Reith, Thulba) Riedenberg Schondra Wartmannsroth Wildflecken Zeitlofs |
Herr Johannes Eichhorn
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